Beginn Maschinistenlehrgang KBI-Bereich 4
Lehrgangsleiter: KBM Richard Richter
Ausbildungsdauer: mind. 35 Stunden
Teilnehmerkreis: Feuerwehrdienstleistende die für die Sonderfunktion “Maschinist für Tragkraftspritzen und Löschfahrzeuge“ vorgesehen sind.
Vorausgesetzte Ausbildung: abgeschlossene Truppmannausbildung (Teil 1 und Teil 2) oder Modulare Ausbildung Basismodul incl. Ausbildungs- und Übungsdienst (mind. 2 Jahre)
Weitere Vorrausetzungen: Gültiger Führerschein für die betreffende Fahrzeugklasse
Mitzubringende Lehrgangsausstattung: Schreibzeug, Schutzkleidung nach UVV, Fahrzeuge und Geräte nach Absprache mit den teilnehmenden Feuerwehren
Ausbildungsziele: Befähigung zum Bedienen maschinell angetriebener Einrichtungen (mit Ausnahme von maschinellen Zugeinrichtungen) und sonstiger auf Löschfahrzeugen mitgeführten Geräte sowie die Vermittlung von Kenntnissen und richtiger Verhaltensweisen, die für die Durchführung von Einsatzfahrten unter Inanspruchnahme von Sonderrechten erforderlich sind.
Wesentliche Ausbildungsinhalte: Aufgaben des Maschinisten, Fahrzeugkunde, Motorenkunde, Inbetriebnahme von Feuerlöschkreiselpumpen, Inbetriebnahme motorbetriebener Geräte, Wasserförderung
Anmeldung: Verbindlich drei Wochen vor Lehrgangsbeginn beim jeweils zuständigen Kreisbrandinspektor
Termine:
- 01.10.2024
- 02.10.2024
- 08.10.2024
- 10.10.2024
- 12.10.2024
- 15.10.2024
- 17.10.2024
- 19.10.2024
- 22.10.2024
- 23.10.2024