Zwei neue Örtliche Einsatzleiter
Diese Vorabbenennung von Örtlichen Einsatzleitern ist im Bayerischen Katastrophenschutzgesetz verankert und hat auch eine geschichtliche Entwicklung. So ist die Benennung im Bayerischen Katastrophenschutzgesetzt geregelt. Der Örtliche Einsatzleiter leitet im Rahmen des Auftrages und der Weisungen der Katastrophenschutz Behörde alle Einsatzmaßnahmen vor Ort und ist gegenüber allen eingesetzten Kräften weisungsbefugt. Im Landkreis Cham sind der Kreisbandrat und die fünf Kreisbrandinspektoren als Örtliche Einsatzleiter vorbenannt.
Norbert Auerbeck und Andreas Bergbauer absolvierten die dafür notwendigen drei Lehrgänge zum Örtlichen Einsatzleiter (ÖEL) an der Staatlichen Feuerwehrschule Geretsried, Löffler bestellte sie nun offiziell für diese Aufgabe.