Un­schein­ba­rer Le­bens­ret­ter

08.12.2017
Rauch­mel­der sind ab 1. Ja­nu­ar 2018 in al­len Ge­bäu­den ge­setz­lich vor­ge­schrie­ben.

Immer wieder sterben Menschen bei Bränden, die meisten davon in den eigenen vier Wänden. Der Mehrheit werden dabei nicht ihre Verletzungen zum Verhängnis, sondern eine Rauchvergiftung. Während eines Brandes zählt deshalb jede Minute, in denen die Piepser Leben retten.

Seit 2013 gilt die Regelung, dass in allen Neu- und Umbauten in Bayern Feuermelder angebracht sein müssen. Die Übergangsfrist für Bestandsbauten endet am 31. Dezember diesen Jahres. Folglich ist es ab 1. Januar 2018 gesetzlich vorgeschrieben, im Haus oder in der Wohnung einen Rauchmelder zu installieren. Mittlerweile gibt es diese Regelung in fast ganz Deutschland.

Stahl: „Ich hab’ sie überall“

„Zwar wird ab 1. Januar nicht von Haus zu Haus oder von Wohnung von Wohnung gegangen und kontrolliert, ob jeder seine Räume ausgestattet hat“, erklärt Michael Stahl, Kreisbrandrat und zuständig für das Feuerwehrwesen am Landratsamt Cham. Dennoch sei es sinnvoll, sich den Melder zu besorgen. Zum einen, weil sie die eigene Gesundheit und alle materiellen Dinge, im Falle eines Brandes, beschützen. „Sie sind wichtig, da sie einen auch im Schlaf rechtzeitig vor der Brandgefahr warnen und dadurch den nötigen Vorsprung geben, sich mit der Familie in Sicherheit zu bringen“, erklärt Stahl. Andererseits kann es bei einem Brand mit Verletzten oder sogar Toten ohne einen Rauchmelder zu strafrechtlichen Konsequenzen wegen Verletzung der Sorgfaltspflicht kommen. Wer aber bei einem Fehlalarm die Feuerwehr ruft, muss nicht mit Kosten rechnen.

Der Gesetzgeber schreibt vor, dass in Schlaf- und Kinderzimmern sowie in Fluren, die zu einem Aufenthaltsraum führen, Feuermelder installiert sein müssen. „Ich hab sie überall“, sagt Stahl.

Beim Kauf ist auf folgendes zu achten: Wichtig ist die CE-Kennzeichnung oder das „brennende Q“ vom Verband der Sachversicherer (VdS) auf der Verpackung. „Solange der Rauchmelder eine oder sogar beide Markierungen hat, ist sogar ein günstigeres Modell das richtige“, betont Stahl.

Optische Rauchmelder

Allgemein gibt es unterschiedliche Arten von Rauchmeldern. Stahl empfiehlt den sogenannten optischen Rauchmelder. „Der reagiert, wenn der Infrarotstrahl im Inneren des Gehäuses, beispielsweise durch Rauch, unterbrochen wird“, schildert Stahl. Bei der Montage sollte darauf geachtet werden, dass im jeweiligen Raum keine betriebsbedingte Lufttrübung eintritt, wie sie zum Beispiel beim Duschen und in der Küche durch Dämpfe entstehen. Dennoch rät Stahl: „Obwohl es nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, würde ich auf jeden Fall einen Rauchmelder in der Küche installieren.“ Speziell dafür geeignet seien Rauchmelder mit der Bi-Sensor-Prozessor-Technologie. Diese reagieren auf die Kombination aus Hitze und Rauch. Das soll Fehlalarme vermeiden.

Zu beachten ist auch, dass der Montageort von Raum zu Raum variieren kann. In einfachen Zimmern wird empfohlen, sie in der Mitte der Decke zu befestigen. In Räumen mit einer Dachschräge oder ähnlichen Besonderheiten rät Stahl, sich am besten im Internet darüber zu informieren, wo die günstigste Stelle ist. Mittlerweile ist es nicht mehr nötig, den Rauchmelder anzuschrauben. Es gibt Modelle, die einfach an die Decke geklebt werden, erläutert Stahl. Bei gemieteten Häusern oder Wohnungen ist der Eigentümer für das Vorhandensein verantwortlich. Im Endeffekt haben alle etwas davon, wenn die Piepser installiert sind. Sie beschützen und alarmieren rechtzeitig, wenn Gefahr droht.

 

Bericht aus der Chamer Zeitung.