Handlungsempfehlung für die Feuerwehren
Vor dem Hintergrund der aktuellen Ausbreitung des Corona-Virus gilt ein besonderes Augenmerk der Aufrechterhaltung der Einsatzbereitschaft der Feuerwehren im Landkreis Cham sowie der Sondereinheiten im Katastrophenschutz. Deshalb ist insbesondere in diesem Bereich auf Prävention zu achten.
Wir müssen vorbeugend vermeiden, dass der Corona-Virus in die Feuerwehr gebracht wird bzw., dass es bei einem Eintrag des Virus nicht zu einer Ausbreitung in der Feuerwehr kommt. Dadurch können wir verhindern, dass ganze Feuerwehren in Quarantäne geschickt werden. Wir möchten hier nicht unbegründet Panik verbreiten, dennoch gehört ein stückweit Achtsamkeit und Vorsicht zu unserer Pflichtaufgabe als Verantwortliche im Feuerwehrbereich dazu.
Daraus ergeben sich, in Absprache mit Herrn Landrat Franz Löffler und dem Gesundheitsamt Cham, folgende Empfehlungen für die Freiwilligen Feuerwehren bzw. Anordnungen für die Mitglieder der Kreisbrandinspektion:
Der Grundsatz zur Reduzierung der Sozialkontakte soll durch folgende Maßnahmen eigenverantwortlich eingehalten werden.
Für die Freiwilligen Feuerwehren wird dringend empfohlen:
- Absagen und verschieben aller nicht zwingend notwendigen Veranstaltungen (Jahreshauptversammlungen, Festveranstaltungen, Veranstaltungen zur Kameradschaftspflege, usw.)
- Keine Durchführung von nicht dringend notwendigen Sitzungen/Besprechungen auf allen Ebenen. Möglichst die interne Kommunikation auf elektronische Weise vornehmen.
- Auch der Übungs- und Ausbildungsbetrieb in den Feuerwehren ist daher grundsätzlich auf das unbedingt notwendige Maß zu beschränken bzw. vorerst auszusetzen; die allgemeinen Verhaltensregeln bzgl. Hygienemaßnahmen sind besonders gründlich anzuwenden.
- Keine Durchführung von Leistungsprüfungen, Jugend- und Kinderfeuerwehrveranstaltungen.
- Bei der Durchführung von Einsätzen sind die geforderten Schutzmaßnahmen einzuhalten. Auf die Einsatzhygiene ist besonders zu achten.
- Es ist bei Einsätzen zu prüfen, ob ein Kontakt mit betroffenen Corona-Virus Patienten möglich ist - wenn ja, ist umgehend der Rettungsdienst zu informieren. Es sollte mit den Kommunen über die Möglichkeiten der Hände- und Flächendesinfektion mit einem antiviralen Desinfektionsmittel im Feuerwehrgerätehaus und in den Einsatzfahrzeugen Kontakt aufgenommen werden. Spätestens beim Verlassen des Feuerwehrhauses sind die Hände mit Seife gründlich zu reinigen.
- Natürlich können Tätigkeiten zur Aufrechterhaltung der Einsatzbereitschaft unter Beachtung der bekannten Hygienemaßnahmen durchgeführt werden.
- Positiv auf das Corona-Virus getesteten Feuerwehrleute, dürfen sich nicht mehr den Einrichtungen der Feuerwehr aufhalten bis ihre Quarantäne aufgehoben ist.
- Enge Kontaktpersonen von positiv auf das Corona-Virus getesteten Personen, können an Einsätzen ausnahmsweise teilnehmen, wenn die Risikoabwägung dafür spricht.
- Personen die sich kürzlich in einem durch das Robert Koch Institut (RKI) festgelegte Risikogebiet aufhielten, sollten sich 14 Tage nicht in den Einrichtungen der Feuerwehr aufhalten auch wenn Sie keine Krankheitssymptome aufweisen. Einsätze sind ausgenommen.
- Bei Krankheits- und Quarantänemaßnahmen, wodurch die Einsatzfähigkeit der Feuerwehr gefährdet sein könnte, ist der Kreisbrandrat umgehend zur weiteren Abstimmung mit dem Gesundheitsamt und der betreffenden Kommune zu verständigen.
Für die Führungskräfte, Fachberater Leiter- und Zugführer von Sondereinheiten der Kreisbrandinspektion Cham wird angeordnet:
- Es werden ab sofort alle Lehrgänge, Aus- und Fortbildungen und Gemeinschaftsübungen bis auf weiteres eingestellt. Bei begonnene Ausbildungen werden die bereits behandelten Themen den Teilnehmern bei der Fortführung des Lehrganges bzw. Ausbildung angerechnet.
- Die jährlichen Pflichttermine in der Kreisatemschutzübungsstrecke werden bis auf weiteres ausgesetzt.
- Alle Dienstversammlungen und Besprechungen werden bis auf weiteres abgesagt. Es ist grundsätzlich der Informationsfluss auf elektronischer Weise aufrecht zu erhalten.
- Die Führungskräfte und Fachberater der Kreisbrandinspektion nehmen bis auf weiteres an keinen größeren Dienstversammlungen bzw. Besprechungen bei den Feuerwehren teil.
- Bei Einsätzen mit Verdacht auf eine mögliche Corona-Infektion ist im besonderen Maße Einsatzhygiene zu achten und der Rettungsdienst zu informieren.
- Oberstes Ziel ist es die Einsatzbereitschaft der Führungskräfte, Fachberater Leiter- und Zugführer von Sondereinheiten aufrecht zu halten. Daher sollte auch im privaten und beruflichen Umfeld auf die Ansteckungsgefahr geachtet werden.
- Sollten sich vermehrt Krankheits- oder Quarantänefälle bei Feuerwehren ergeben, die die Einsatzbereitschaft betreffen, ist umgehend der Kreisbrandrat zur weiteren Abstimmung mit dem Gesundheitsamt und der betreffenden Kommune zu verständigen.
Für weitere Fragen aus dem medizinischen Bereich, steht unser Kreisfeuerwehrarzt oder auch das Gesundheitsamt zur Verfügung. Sobald sich neue Erkenntnisse oder Lageänderungen ergeben, werde ich alle betreffenden umgehend informieren. Spätestens Mitte April wird über das weitere Vorgehen neu beraten.
Im Übrigen gelten die jeweils aktuellen Kriterien des Robert Koch-Instituts und des Bayerischen Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit. Auch auf der Homepage des Landkreises Cham können zahlreiche Informationen abgerufen werden.
Für Fragen stehe ich jederzeit gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Stahl, KBR