7-Tage-Inzidenz über 50 im Landkreis Cham - Wie gehen wir damit um?
20.10.2020
Aufgrund der steigenden Corona Fallzahlen im Landkreis Cham und damit verbundenen 7-Tage-Inzidenz über 50 verweisen wir auf die Ampelregelung des LFV Bayern für den Betrieb der Feuerwehren.
Es gilt also folgendes:
- Bei laufenden Lehrgängen erfolgt die Absprache der Vorgehensweise in enger Abstimmung mit dem Lehrgangsleiter und den Führungskräften der Kreisbrandinspektion.
- Neue Lehrgänge und Ausbildungen müssen wir einstweilig aussetzen.
- Praktische Übungen sind auch einzustellen.
- Terminierte Leistungsabzeichen sind mit der zuständigen Führungskraft der Kreisbrandinspektion abzustimmen, alle anderen Abnahmen sind einstweilig auszusetzen.
- Besichtigung der Feuerwehren sind auszusetzen.
- Die Teilnahme an Versammlungen, Dienstbesprechungen, Wahlen ist wenn dann nur mit einer Person der Kreisbrandinspektion zu besuchen.
- Bei kirchlichen Veranstaltungen gilt das Konzept der Kirchen und ist soweit möglich.
- Die Atemschutzübungsstrecke wird auch bis auf weiteres ausgesetzt.
Wie lange machen wir das nun so:
Die 7-Tage-Inzidenz muss an 7 Tagen in Folge unter 50 sein. Anschließend sind wieder Tätigkeiten der Stufe Gelb oder Grün möglich.
Natürlich ist jede Feuerwehr selbst verantwortlich, wie sie ihren Betrieb regeln, dennoch müssen wir als Kreisbrandinspektion hier auch auf die vorgegebenen Richtlinien verweisen.